In Artikel 116.1 des Ordnungswidrigkeitskodexes sieht man Verstöße gegen die Normen der Staatssprache in den Massenmedien und Werbemitteln vor.
Verstöße in den Medien und Werbemitteln gegen die Normen der Staatssprache werden mit einer Geldstrafe von 100 Manat bis 200 Manat, Beamten in Höhe von 300 bis 400 Manat und juristischen Personen in Höhe von 500 bis 1000 Manat bestraft.
AzVision
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